Schnell- und Selbsttests von Beschäftigten mit Arbeitgeber-Testat

Arbeitgeber können das negative Ergebnis eines unter ihrer Aufsicht durchgeführten Selbst- oder Schnelltestes von Beschäftigten auch mit Wirksamkeit gegenüber Dritten (zum Beispiel Kunden) bescheinigen

Die IHK Hellweg-Sauerland fasst die Voraussetzungen hierfür in der Corona-Information Nr. 42 zusammen

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