... Projekte und Initiativen der WFG zur Fachkräftesicherung ...
… Beschäftigung sichern, Fachkräfte gewinnen und halten …
Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union
Regelungen für die Ausgabe von Bildungsschecks ab dem 01.07.2022
Um die neuen Anforderungen der Arbeitswelt besser bewältigen zu können, stehen jährlich bis zu 9,7 Mio. Euro aus Mitteln der Europäischen Union bereit.
Mit dem Bildungsscheck NRW wird die Eigenverantwortlichkeit der Betriebe und der Beschäftigten für berufliche Weiterbildung unterstrichen. Beratungsstellen vor Ort helfen weiter und unterstützen bei der Beantragung des Förderangebots.
Was Sie wissen sollten – Basisinformationen zum Bildungscheck NRW:
Die Kosten für berufliche Weiterbildungen, die in einem individuellen beruflichen Zusammenhang stehen, werden bis zur Hälfte gefördert.
Die maximale Förderhöhe beträgt 500 Euro.
Der Bildungsscheck wird nach einer Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle ausgegeben.
Es gibt zwei Zugänge: den individuellen Zugang und den betrieblichen Zugang (Quelle: MAGS NRW)
Alle Personen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von weniger als 40.000 €, bei gemeinsam Veranlagten 80.000 €. Der Wohnsitz des Bildungsscheck-Empfängers/der Bildungsscheck-Empfängerin muss sich in NRW befinden.
Förderberechtigte erhalten einen Zuschuss von bis zu 50 % der Kurskosten der beruflichen Weiterbildung. Die andere Hälfte tragen die EmpfängerInnen selbst. Pro Bildungsscheck können bis zu 500 € gefördert werden. Pro Kalenderjahr kann ein Bildungsscheck für eine berufliche Weiterbildung im individuellen Zugang erworben werden
Unternehmen erhalten einen Zuschuss von bis zu 50 % der Kurskosten der beruflichen Weiterbildung. Die andere Hälfte tragen im betrieblichen Zugang die Betriebe. Pro Bildungsscheck können bis zu 500 € gefördert werden. Förderung von max. 10 Beschäftigen pro Kalenderjahr.
Beratungsstelle der WFG stellt Bildungsschecks aus
Die Bildungsschecks werden in Nordrhein-Westfalen über ausgewählte Beratungseinrichtungen vergeben, z.B. durch unsere Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hochsauerlandkreis mbH. Eine Beratung ist für alle Interessierten verbindlich. Im Anschluss an die Beratung wird der Bildungsscheck angefertigt und ausgehändigt. Danach kann dieser beim Weiterbildungsträger zur Verrechnung eingereicht werden. Die Beratung und Ausfertigung der Bildungsschecks muss unbedingt vor Beginn des Seminars erfolgt sein!
Beratungsstellen, die den Bildungsscheck für Betriebe ausstellen, beraten darüber hinaus zu Qualifizierungsbedarf und Qualifizierungs-möglichkeiten der Beschäftigten. Vorab sollten jedoch im Rahmen eines telefonischen Erstkontaktes zunächst die inhaltlichen und formellen Voraussetzungen zum Erhalt des Bildungsschecks oder auch der Bildungsprämie geklärt werden.
Für den Bildungsscheck gilt:
Besser erst beraten lassen, dann anmelden!
Die Bildungsscheckausgabe muss unbedingt vor Kursbeginn erfolgen!
Eine Übersicht weiterer Bildungsscheck-Beratungsstellenn finden Sie hier: