Neue Entscheidung zur 800 qm – Öffnungsgrenze im Einzelhandel

Die Landesregierung NRW hat entschieden, ab kommenden Montag großflächigen Einzelhandelsbetrieben mit mehr als 800 qm Verkaufsfläche die Ladenöffnung zu ermöglichen, wenn die für den Kunden zugängliche Fläche auf 800 qm reduziert wird. Dies geht aus einer gemeinsamen Presseerklärung der Länder NRW, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland hervor.