Corona – Hilfestellungen für Unternehmen

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter  der Kreisverwaltung sollen momentan aufgrund  landesweit gültiger Vorgaben soweit möglich nur noch per Telefon oder E-Mail kontaktiert werden. Diese Regelung betrifft die gesamte Verwaltung mit den Kreishäusern Meschede, Arnsberg und Brilon und auch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft. Rufen Sie uns gerne an oder schicken Sie uns eine E-Mail.

Aktuelle Informationen über die Corona-Situation im Hochsauerlandkreis finden Sie hier: https://www.hochsauerlandkreis.de/startseite/

Die Soforthilfe für Soloselbständige und Kleinunternehmen ist am Freitag, 27.03.2020 in einem voll digitalen Prozess gestartet.

Weitere Informationen und den Zugang zum Antragsportal finden Sie unter
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

Informationen der Bezirksregierung Arnsberg inkl. Videoanleitung zur Antragstellung

Die IHK Arnsberg bietet allen Unternehmen Unterstützung bei der Antragstellung an. Dazu -und ausschließlich zur Beratung über den Soforthilfe-Antrag- hat sie folgende Hotline geschaltet:

02931/878-555

Die Hotline ist an Werktagen in der Zeit von 9 -16 Uhr zu erreichen. 

Alle anderen Fragestellungen richten Sie bitte direkt an diejenigen MitarbeiterInnen, deren Kontaktdaten über die zentrale Website der IHK Arnsberg www.ihk-arnsberg.de/corona kommuniziert werden.

Corona-Information der IHK Arnsberg für Einzelhandel,  Gastronomie und weitere konsumorientierte Dienstleister

Corona-Hotline der Handwerkskammer Südwestfalen
02931 877 – 420

Aktuelle Informationen über den Rettungsschirm der
NRW-Landesregierung

Pressemitteilung vom 25.03.2020 – Start am 27.03.2020

Pressemitteilung vom 23.03.2020 –  Soforthilfen für Kleinunternehmen

Weiterführende Informationen zu den Soforthilfen

Pressemitteilung vom 19.03.2020

Anlage zur Pressemitteilung vom 19.03.2020

Formular zur Beantragung von Steuererleichterungen

Telefon-Hotline „Unternehmen-Soforthilfe NRW“
0208 30004-39

Wirtschaftsministerium NRW
0211 61772-555 
(täglich, auch am Wochenende, 8–18 Uhr)

Weitere tagesaktuelle Informationen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zum Zuschussprogramm finden Sie hier

Stundung von SV-Beiträgen möglich

Arbeitgeber in Deutschland müssen im Fall einer finanziellen Notlage wegen der Corona-Krise zunächst keine Sozialversicherungsbeiträge abführen. Auf Antrag können die Beiträge für März und April gestundet werden, teilten die Sozialversicherungsträger mit. Ausnahmsweise werden dafür keine Zinsen fällig.

Voraussetzung ist die vorherige Inanspruchnahme anderer Hilfsmaßnahmen. Es sollte also bereits Kurzarbeitergeld beantragt worden sein und möglichst auch ein KfW-Hilfskredit. Nach Einschätzung von Insidern bei den gesetzlichen Krankenversicherungen, die die Sozialbeiträge einziehen, wird im Regelfall nicht vorausgesetzt, dass das Kurzarbeitergeld auch schon bewilligt wurde. Das heißt, dass bereits der Antrag als Nachweis reichen sollte, insbesondere wenn die Liquiditätsnotlage sehr kurzfristig beseitigt werden muss. Im Zweifel empfehlen wir, mit der zuständigen Einzugsstelle der Krankenkasse zu sprechen. Die Arbeitgebervertreter in den Selbstverwaltungsorganen der Krankenkassen werden darauf achten, dass bei Unstimmigkeiten im Zweifel für das in Not geratene Unternehmen entschieden werden soll.

Muster Antragsformular

Information des GKV Spitzenverbandes

Entschädigung von Verdienstausfällen nach
§ 56 Infektionsschutzgesetz

Antragsformular für Arbeitnehmer

Antragsformular für Selbständige

Informationen zu Bildungsscheck und Bildungsprämie

Informationen zur Potentialberatung

Ansprechpartner Potentialberatung

Informationen für Unternehmen des Bundeswirtschaftsministeriums

Das BMWi informiert auf seiner Webseite über folgende Themen:

Wirtschaftliche Auswirkungen
Folgen für die Wirtschaft
Unterstützung für Unternehmen
Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
Gesundheits- und Arbeitsschutz
Messen
Deutsche Unternehmen in China
Geschäftsreisen


Landesregierung beschließt weitreichendes Kontaktverbot und weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie

Die Landesregierung hat ein weitreichendes Kontaktverbot für Nordrhein-Westfalen per Rechtsverordnung erlassen, das am 23. März 2020 in Kraft getreten ist. Demnach werden Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt. Ausgenommen sind Verwandte in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen, zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen. Die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bleibt zulässig.

Die aktuellen Anordnungen und Informationen der Landesregierung finden Sie hier


Überbrückungs-Kredite
Sofern infolge der „Corona-Krise“ zur Überbrückung Kredite notwendig werden, können die Bürgschaftsbanken diese in Verbindung mit einer Hausbankfinanzierung grundsätzlich besichern. Eine kostenlose Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben kann über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken gestellt werden. In NRW ist die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen zuständig.

Informationen von weiteren (staatlichen) Einrichtungen

NRW.BANK

Angebote der NRW.BANK

Informationen der NRW.BANK vom 19.03.2020

Bei laufenden Förderkrediten der NRW.BANK ist eine Tilgungsaussetzung möglich! Sprechen Sie darüber mit Ihrer Hausbank.

KfW

Informationen der KfW vom 19.03.2020

KfW-Corona-Hilfe

Aktuelle Konditionen der KfW

Bundesagentur für Arbeit

Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld

Internetseite der Bundesagentur zum Kurzarbeitergeld

Tabellarische Zusammenfassung zum Kurzarbeitergeld

FAQ zum Kurzarbeitergeld

Präsentation zum Kurzarbeitergeld

Video – Voraussetzungen für die Beantragung von KUG

Video – Verfahren zur Beantragung von KUG

Pressemitteilungen der Arbeitsagentur

Arbeiten in der Krise – Agentur für Arbeit Meschede-Soest schafft Initiative um Menschen unbürokratisch zusammen zu bringen

Mit der Kampagne „Arbeiten in der Krise“ bringt die Arbeitsagentur Arbeitgeber aus systemrelevanten Branchen und Arbeitnehmer bzw. Ehrenamtliche, die eine Beschäftigung suchen, zusammen. Auf unkomplizierte Art und Weise bietet die Arbeitsagentur die Gelegenheit, Stellen- bzw. Jobangebote als auch Arbeitsgesuche aufzunehmen und Sie miteinander in Verbindung zu bringen.
Nähere Informationen im folgenden Artikel:

Pressemitteilung – Arbeiten in der Krise – Initiative um Menschen zusammen zu bringen

Pressemitteilung zur Erreichbarkeit der AA Meschede-Soest

Die Regionalagentur Hellweg-Hochsauerland wird ab sofort die Bundesagentur für Arbeit im Hinblick auf die Erstberatung zum Thema Kurzarbeitergeld entlasten. 

Interessierte Unternehmen erhalten erste Informationen zu den Voraussetzungen und dem Verfahren auch bei der Regionalagentur, damit viele Betriebe mit Kurzarbeit Krisenzeiten überbrücken können, wie die jetzige, bedingt durch das Coronavirus.

Die Voraussetzungen für Kurzarbeit sind, dass der Arbeitsausfall mit Entgeltausfall wirtschaftliche Ursachen hat oder auf einem unabwendbaren Ereignis beruht. Beispielsweise, wenn Zuliefererteile aus China fehlen oder eine Schließung des Betriebs nach behördlicher Anordnung erfolgte. Wegen des hohen Beratungsbedarfes von Unternehmen unterstützt die Regionalagentur Hellweg-Hochsauerland nun die Arbeitsagentur Meschede-Soest in der Klärung erster Fragestellungen zum Thema Kurzarbeitergeld und dem notwendigen Anzeigeverfahren.

Ansprechpartner sind montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr unter der Nummer 02921/303499 Ursula Rode-Schäffer und Thomas Henke.

„Die rechtzeitige Anzeige der Kurzarbeit von Unternehmen aus dem Kreis Soest und dem Hochsauerlandkreis muss allerdings weiterhin bei der Arbeitsagentur Meschede-Soest erfolgen“, darauf weisen Ursula Rode-Schäffer sowie Thomas Henke ausdrücklich hin.

Weiterführende Informationen gibt es auf den Internetseiten https://www.arbeitsagentur.de/kurzarbeitergeld und https://www.arbeitsagentur.de/datei/kug-corona-virus-infos-fuer-unternehmen_ba146368.pdf.

Sofern das Kurzarbeitergeld nicht ausreicht oder Sie als Kleinselbständiger, Künstler oder Gastronom momentan kein Einkommen haben können Sie ggf. ergänzend Arbeitslosengeld II beantragen. Ab dem 01.04.2020 wird die aufwendige Vermögensprüfung für sechs Monate ausgesetzt. Auch die Angemessenheit der Wohnung wird bis auf Weiteres nicht geprüft.

IHK NRW

Gebündelte Informationen zum Corona-Virus und über Angebote der IHKs in NRW

Wirtschaftsministerium NRW

Informationen und Ansprechpartner für Unternehmen

Bundesregierung

Fragen und Antworten

Fragen zum Arbeitsrecht

DEHOGA

Wichtige Informationen für die Unternehmer in Hotellerie und Gastronomie zum Coronavirus

Kultur- und Kreativwirtschaft

Aktuelle Informationen für die Kultur- und Kreativwirtschaft

Antrag Sofortprogramm

Änderungsmitteilung des voraussichtlichen Arbeitseinkommens

GEMA-Nothilfe-Programm

Tourismus NRW e.V.

Aktuelle Informationen über Hilfsangebote

Aktuelle Branchen-News

Digitales Zentrum Mittelstand

Tipps zur digitalen Zusammenarbeit und zum Thema 

HomeOffice

Sehr geehrte Damen und Herren,
auch die WFG HSK ist momentan aufgrund der aktuellen Corona-Problematik leider nur eingeschränkt erreichbar. Bitte kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.