Re-Zertifizierungsverfahren
Die Zertifizierung zum „Familienfreundlichen Unternehmen“ ist ein stetiger Prozess und die familienfreundlichen Arbeitgeber/innen müssen sich als „FFU im HSK“ nach bestimmten Zeiten re-zertifzieren lassen, um das Siegel weiter tragen zu dürfen. Damit wird gewährleistet, dass die Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf & Familie in den Betrieben weiterhin bestehen und weiterentwickelt werden.
Verfahren
1. Selbstcheck zur Re-Zertifizierung
Für die Re-Zertifizierung eines Unternehmens werden wir frühzeitig alle Bewerbungsunterlagen übersenden. Dokumentieren Sie darin, was sich in Ihrem Betrieb seit Erhalt des Zertifikats verändert hat, und welche Maßnahmen/Veränderungen Sie in den kommenden drei bzw. vier Jahren planen. Betriebsbesuche finden im Rahmen des Re-Zertifizierungsprozesses in der Regel bei der ersten Re-Zertifizierung statt, bzw. wenn die letzte Re-Zertifizierung vier Jahre zurück liegt. Entsprechende Termine werden rechtzeitig vorher mit Ihnen abgestimmt. Ggf. werden virtuelle Austausch-Formate wie Video-Konferenzen durchgeführt. Die konkrete Vorgehensweise stimmen wir individuell mit allen Unternehmen ab.
Für die Weiterentwicklung gibt es keine Mindeststandards. Die Rahmenbedingungen und Möglichkeiten Ihres Unternehmens (Größe, Branche, Struktur usw.) werden berücksichtigt. Nutzen Sie ggf. die verbleibende Zeit, um zusätzliche Maßnahmen/Entwicklungen voran zu treiben.
2. Anmeldung und Kosten
Anmeldungen zur Re-Zertifizierung werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Die Kosten für die Re-Zertifizierung sind nach der Betriebsgröße gestaffelt (zzgl. MwSt.):
Anzahl Beschäftigte
weniger als 10 Beschäftigte
10 bis 49 Beschäftigte
50 bis 149 Beschäftigte
150 bis 249 Beschäftigte
250 bis 499 Beschäftigte
mehr als 500 Beschäftigte
Kosten
130,- €
260,- €
390,- €
520,- €
650,- €
780,- €
3. Jury-Entscheidung
Seit 2018 müssen Sie Ihr Unternehmen im Rahmen der Re-Zertifizierung nicht noch einmal erneut vor der Jury präsentieren. Wie bereits oben unter Punkt 1 aufgeführt erfolgt in der Regel nur noch bei der ersten Re-Zertifizierung bzw. nach vier Jahren ein erneuter Unternehmensbesuch (durch Vertreter/innen der WFG, sowie ein oder zwei Jury-Mitglieder). Die konkrete Vorgehensweise stimmen wir mit allen Unternehmen rechtzeitig individuell ab. Ab der zweiten Re-Zertifizierung erfolgt die Entscheidung in der Regel nur anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen. Es ist daher wichtig, dass Sie die Formulare sehr gründlich ausfüllen. Nehmen Sie ggf. nochmals Ihre Unterlagen zur Hand, die Sie im Rahmen des Zertifizierungsprozesses oder bei Ihrer ersten Re-Zertifizierung erstellt oder erhalten haben. Bitte legen Sie den Schwerpunkt auf Maßnahmen, die Sie seit der erstmaligen bzw. der ersten Re-Zertifizierung neu umsetzen sowie auf die Umsetzung evtl. Empfehlungen oder Auflagen.
4. Zertifikatsverleihung
Bei einem positiven Votum der Jury erhalten Sie Ihre erste Re-Zertifizierung für drei weitere Jahre. Ab der dritten Re-Zertifizierung beträgt die Gültigkeit des Zertifikats vier Jahre usw. Ihr neues Zertifikat erhalten Sie im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung mit den neuen FFU im Herbst/Winter 2024.