Förderrichtlinie „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 13. September 2021 die Förderrichtlinie „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ veröffentlicht.
 
Ab Freitag, 17. September 2021, können Anträge für Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft, für Unternehmen, für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, für Fischerei und Aquakultur und für den Wiederaufbau der Infrastrukturen in den Kommunen eingereicht werden.

Informationen und den Link zu den Onlineanträgen finden Sie unter:

www.land.nrw/wiederaufbauhilfe

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weitere Informationen als Download: