Abschlagsverfahren und weitere Konkretisierungen für die November-Corona-Hilfen

BMWi und BMF einigen sich auf das Verfahren der Abschlagszahlung für die Novemberhilfe

Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium haben sich

  1. auf ein Verfahren zur Abschlagszahlung für die Novemberhilfe geeinigt und
  2. auf weitere Konkretisierungen und Verbesserungen der Novemberhilfe verständigt. Die bisherige Überbrückungshilfe wird zudem über das Jahresende hinaus verlängert und ausgeweitet („Überbrückungshilfe III“). Zur Überbrückungshilfe III gehört auch eine „Neustarthilfe für Soloselbständige“, mit der der besonderen Situation von Soloselb-ständigen, insbesondere Künstlern und Kulturschaffenden Rechnung getragen werden soll.

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