Antragsberechtigt:
Gefördert werden innovative, wachstumsorientierte Kapitalgesellschaften (U+G/GmbH) in Seed- oder Start-up-Phase (nicht älter als 36 Monate), die nachweislich von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind.
Verwendungszweck:
Finanziert werden Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung oder dem Unternehmenswachstum stehen.
Umfang und Konditionen:
- Förderart: Wandeldarlehen
- Mindestbetrag: 15.000 €
- Höchstbetrag: 200.000 €, wobei der maximale Förderbetrag durch eine ggfs. bereits bestehende, De-minimis-relevante Förderung des Unternehmens begrenzt wird.
- Laufzeit: 6 Jahre endfällig
- Zinssatz: Der Zinssatz beträgt 6% p. a. (Stundung bis zur Wandlung bzw. Endfälligkeit).
- Vorfälligkeitsentschädigung: keine, jederzeit rückzahlbar
- Co-Investment: nicht erforderlich (De-minimis)
Voraussetzungen:
Der Sitz des Unternehmens oder der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Das Unternehmen muss nachweislich von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sein.
Weitere Infos und Antragsformulare unter folgenden Links: