Kurzarbeitergeld: So wird schneller ausgezahlt
Arbeitsagentur Meschede-Soest informiert, wie Unternehmen und Betriebe möglichst reibungslos und rasch Kurzarbeitergeld erhalten können
Arbeitgeber müssen die Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit anzeigen, bevor dann das Kurzarbeitergeld beantragt werden kann. Für eine schnelle Bearbeitung und Auszahlung in diesem zweiten Schritt sollten daher folgende Hinweise beachtet werden:
- Werden die Formulare durch den Steuerberater ausgefüllt und unterschrieben, muss eine entsprechende schriftliche Vollmachtserteilung durch den Betriebsinhaber beigefügt werden.
- Zur leichteren Zuordnung von Unterlagen empfiehlt es sich, auf jedem Schriftstück die Kurzarbeitergeld-Stammnummer oder die Betriebsnummer anzugeben.
- Doppelt eingereichte Anträge verzögern die Bearbeitung. Es reicht aus, die unterschriebenen Anträge postalisch oder elektronisch einzureichen.
- Zur reibungslosen Bearbeitung ist es erforderlich, dass Betriebsinhaber an ihrer Geschäftsadresse Post erhalten und sichten können.
- Ist Kurzarbeit kein Thema mehr? Dann teilen Sie dies der Agentur für Arbeit schriftlich mit und benennen Sie den letzten Monat, für den Sie noch Kurzarbeitergeld abrechnen möchten.
Oliver Schmale, Chef der Arbeitsagentur Meschede-Soest, erklärt: „Nach den vielen Anzeigen auf Kurzarbeit erreichen uns nun die Anträge dazu. Durch frühzeitige Personalverschiebungen gelingt uns auch die zeitnahe Bearbeitung der Anträge. Doch so groß der Wille auf unbürokratisches Vorgehen bei uns auch ist – diese Anträge können nur abschließend bearbeitet werden, wenn sie sorgfältig und vollständig ausgefüllt und unterschrieben sind. Auf unserem YouTube-Kanal wird anschaulich erklärt, wie der Antrag auf Kurzarbeitergeld gestellt werden kann.“
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