NRW-Soforthilfe 2020

Um den Schaden für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen in Folge der Corona-Krise abzufedern, hat der Bund ein Soforthilfeprogramm Corona aufgelegt. Die Landesregierung hat beschlossen, das Angebot des Bundes 1:1 an die Zielgruppen weiterzureichen und dabei zusätzlich den Kreis der angesprochenen Unternehmen noch um die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten zu erweitern.

Kleinunternehmen, Freiberuflern und Solo-Selbständigen werden über die Corona-Soforthilfe-Programme zur Vermeidung finanzieller Engpässe in den folgenden drei Monaten Zuschüsse jeweils als Einmalzahlung gewährt.

  • Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten:
    Einmalzahlung von 9.000 € (Bundesmittel)
  • Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten:
    Einmalzahlung von 15.000 € (Bundesmittel)
  • Selbstständige und Unternehmen mit 10 bis zu 50 Beschäftigten:
    Einmalzahlung von 25.000 € (Landesmittel)

Weitere Informationen auf den Seiten des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie

https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

Eine Antragstellung kann ab Freitag, den 27.03.2020, auf

https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/n/nrw-soforthilfe_2020/index.php

erfolgen. Anträge müssen bis zum 31. Mai gestellt werden.