Um den Schaden für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen in Folge der Corona-Krise abzufedern, hat der Bund ein Soforthilfeprogramm Corona aufgelegt. Die Landesregierung hat beschlossen, das Angebot des Bundes 1:1 an die Zielgruppen weiterzureichen und dabei zusätzlich den Kreis der angesprochenen Unternehmen noch um die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten zu erweitern.
Kleinunternehmen, Freiberuflern und Solo-Selbständigen werden über die Corona-Soforthilfe-Programme zur Vermeidung finanzieller Engpässe in den folgenden drei Monaten Zuschüsse jeweils als Einmalzahlung gewährt.
- Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten:
Einmalzahlung von 9.000 € (Bundesmittel) - Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten:
Einmalzahlung von 15.000 € (Bundesmittel) - Selbstständige und Unternehmen mit 10 bis zu 50 Beschäftigten:
Einmalzahlung von 25.000 € (Landesmittel)
Weitere Informationen auf den Seiten des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
Eine Antragstellung kann ab Freitag, den 27.03.2020, auf
https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/n/nrw-soforthilfe_2020/index.php
erfolgen. Anträge müssen bis zum 31. Mai gestellt werden.