IHK Hellweg-Sauerland, Stand: 23.12.20
Die NRW-Landesregierung hat noch einmal Nachjustierungen an der Corona-Schutzverordnung vorgenommen. Diese betreffen den Baustoff-Fachhandel, den Zugang zu Einkaufszentren und Passagen sowie Ausnahmen vom privaten Beherbergungsverbot.