Soforthilfe NRW

Abrechnung NRW-Soforthilfe

Das Land NRW setzt Verbesserungen bei der Abrechnung der NRW-Soforthilfe durch und nimmt das Rückmeldeverfahren zum Herbst wieder auf

Pressemitteilung, 19. August 2020
Land setzt Verbesserungen bei der Abrechnung der NRW-Soforthilfe durch und nimmt das Rückmeldeverfahren zum Herbst wieder auf
Minister Pinkwart: Geänderte Abrechnungsmöglichkeiten sind eine gute Nachricht für die Unternehmen im Land

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Land stoppt vorerst Abrechnungsverfahren für Soforthilfe

Das erst vor kurzem gestartete Abrechnungsverfahren für die NRW-Soforthilfe 2020 ist jetzt kurzfristig vom Land wieder gestoppt worden. Hintergrund ist die massive Kritik an der Art der ansetzbaren Ausgaben/Aufwendungen, die dazu führen werden, dass erhebliche Rückzahlungen geleistet werden müssen.

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie teilt mit:

Um von der Corona-Pandemie betroffenen Solo-Selbstständigen, Freiberuflern und kleinen Unternehmen schnell und unbürokratisch zu helfen, haben Land und Bund mit der NRW-Soforthilfe 2020 insgesamt 4,5 Milliarden Euro Zuschüsse ausgezahlt. Mit dem Ende des Förderzeitraums hat das Land ab Anfang Juli gemäß den Bundesvorgaben das angekündigte Abrechnungsverfahren gestartet und bislang rund 100.000 der insgesamt 426.000 Hilfeempfänger um Rückmeldung ihres Finanzierungsengpasses gebeten. Dabei haben sich einige der Abrechnungsvorgaben als problematisch erwiesen. Der Bund hat nun allen Ländern die Möglichkeit eröffnet, zum Abrechnungsverfahren eine Stellungnahme abzugeben. Um Forderungen nach einem geänderten Rückmeldeverfahren gerecht zu werden, hat Nordrhein-Westfalen dem Bund offene Punkte mitgeteilt und hält das Rückmeldeverfahren bis zur Klärung dieser Fragen an.

Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Das erfolgreiche Soforthilfeprogramm hat vielen Betrieben in Nordrhein-Westfalen schnell geholfen. Die mit dem Bund verabredete Abrechnung fällt nun in eine Zeit, in der die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie weiter-hin spürbar sind. Wir nehmen die an uns herangetragenen Sorgen der Unternehmerinnen und Unternehmer sehr ernst und sind in Gesprächen mit dem Bund, um Verbesserungen zu erreichen. Als besonders belastend wirken sich für eine Reihe von Betrieben die Personalkosten aus, die nicht vom Kurzarbeitergeld abgedeckt werden, wie auch die Abrechnung von gestundeten Zahlungen. Diese und andere Fragen haben wir dem Bund übermittelt und warten nun die weiteren Klärungen ab.“

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Verwendungsnachweis Soforthilfe

Seit Ende letzter Woche werden alle diese Unternehmen (landesweit 426.000) nun schrittweise per Email (täglich werden rund 50.000 versandt) aufgefordert, ihren tatsächlichen Corona-bedingten Liquiditätsengpass zu ermitteln und im Falle einer „Überförderung“ zu viel gezahlte Soforthilfe an das Land zu erstatten. Der gesamte Prozess läuft erneut ausschließlich online. Es müssen Belege für stichprobenartige Überprüfungen aufbewahrt, aber nicht eingereicht werden.

Mittels eines Vordrucks sollten die Unternehmen im Sinne einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ihren Ausgaben-Überschuss ermitteln und mit der ausgezahlten Soforthilfe saldieren. Ansatzfähig sind hier auf der Ausgabenseite alle laufenden Kosten des Unternehmens in dem ausgewählten 3-Monats-Zeitraum. Dies umfasst auch planmäßige Tilgungen und geringwertige Ersatzinvestitionen, jedoch keine Personalkosten (dafür gibt es das Instrument der Kurzarbeit). Lebenshaltungskosten können Soloselbstständige und Einzelunternehmer einmalig pauschal mit 2.000 € ansetzen, wenn sie in den Monaten März oder April den Soforthilfe-Antrag gestellt haben.

Die erforderlichen Angaben müssen bis zum 30.09.20 bei der Bezirksregierung eingegangen sein, Rückzahlungen anteiliger Soforthilfe spätestens am 31.12.20.

Weil zu vermuten ist, dass erneut Betrüger ihre Chance wittern werden, sollte insbesondere die eingehende Email verifiziert werden: Deren Adresse lautet ausschließlich:

noreply@soforthilfe-corona.nrw.de (no reply: auf diese Mail kann nicht geantwortet werden.)

Die Überweisung nicht benötigter Soforthilfe sollte ausdrücklich nur auf das in der Email angegebene Konto der Bezirksregierung Arnsberg erfolgen. Dieses hat aufgrund der bisherigen Betrugsversuche bewusst eine andere IBAN, als das im jeweiligen Förderbescheid angegebene Konto.

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Überbrückungsgeld als Soforthilfe 2.0

Ein weiteres Soforthilfeprogramm des Bundes (25 Mrd. €) für besonders von der Pandemie betroffene Branchen ist in Vorbereitung. Es soll den Zeitraum der Monate von Juni bis August abdecken. Begünstigt sind Unternehmen der weiterhin massiv von Umsatzverlusten oder Einschränkungen/Verboten betroffenen Branchen wie Gastronomie und Hotellerie, Caterer, Kneipen, Clubs und Bars, Reisebüros, Schausteller, Veranstaltungslogistiker und Unternehmen des Messe- und Veranstaltungswesens. Sie müssen allerdings im April und Mai im Vergleich zum Vorjahreszeitraum einen Umsatzeinbruch > 60 % nachweisen können, der in den Monaten Juni-August mindestens auf dem Niveau von -40 % fortdauert.

Unternehmen bis 5 Vollzeitäquivalenten erhalten nach Prüfung 9.000 €, Unternehmen bis 10 Beschäftigte 15.000 €.

Solo-Selbstständige, Freiberufler und im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit höchstens 50 Mitarbeitern erhalten zudem über die Überbrückungshilfe hinaus eine einmalige Zahlung v. 1.000 €/Monat für maximal drei Monate als Wirtschaftsförderungsleistung (fiktiver Unternehmerlohn) aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen. Die genaue Ausgestaltung der Überbrückungshilfe kann vorläufig hier nachvollzogen werden.

Voraussichtlich sollen ab 10.07.20 Anträge ausschließlich über zuvor akkreditierte Steuerberater gestellt werden können. Eine Hotline des Landes NRW ist auch für die Überbrückungsgelder eingerichtet: 0211/ 7956 4996

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NRW weitet die Soforthilfe für Solo-Selbstständige aus

Nordrhein-Westfalen reagiert auf die Absage der Bundesregierung, die ihre Bedingungen für die Corona-Soforthilfe nicht anpassen wird. Die Landesregierung in Düsseldorf am 12. Mai, dass sie die Soforthilfe für Solo-Selbstständige ausweiten wird. Jetzt kann man den Zuschuss teilweise auch für den Lebensunterhalt nutzen. 

2.000 Euro Zuschuss für März und April 

Die neuen Regelungen sehen vor, dass alle Solo-Selbstständigen am Ende des dreimonatigen Bewilligungszeitraums der Soforthilfe eine Erklärung abgeben müssen. Darin muss dargelegt werden, ob sie die Soforthilfe vollständig zur Überbrückung des Liquiditätsengpasses gebraucht haben. Wenn nicht die kompletten 9.000 Euro benötigt wurden, muss zu viel erhaltene Hilfe zurückgezahlt werden. 

Der entscheidende Punkt: Bei diesem nachträglichen Verwendungsnachweis können sich die Solo-Selbstständigen insgesamt 2.000 Euro für Lebenshaltungskosten ansetzen. Diese Summe sei dann für März und April gedacht. Für den Mai ist ein solcher Zuschuss jedoch nicht vorgesehen.

Wer kann die Lebenshaltungskosten ansetzen?

Es gibt jedoch Einschränkungen. Die 2.000 Euro sind nur für Solo-Selbstständige vorgesehen, die ihren Antrag im März oder April gestellt haben. Und: Man darf in diesen beiden Monaten keinen Antrag auf Grundsicherung gestellt haben. 

Soforthilfeprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler wird angepasst

Im Zuge der Neuregelungen wird auch das Soforthilfeprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler angepasst. Wegen einer Mittelbegrenzung wurden hier die Anträge gestoppt. Ab jetzt sind Anträge wieder möglich und wer berechtigt ist, erhält insgesamt 2.000 Euro für März und April. Wer die Kultursoforthilfe bereits erhalten hat, bekommt eine Aufstockung auf die 2.000 Euro. 

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NRW-Soforthilfe 2020: Antragsformular für Gründerinnen und Gründer aus 2020 gestartet

Gründerinnen und Gründer, die ihr Unternehmen nach dem 31.12.2019 gestartet haben, können seit dem 14.05.2020 ebenfalls mit Hilfe Ihres Steuerberaters oder ihrer Steuerberaterin einen Antrag auf die NRW-Soforthilfe stellen, wenn sie durch die Corona-Krise unverschuldet in eine Notlage geraten sind.

Dazu müssen die Antragsteller belegen, dass sie bis zum 11. März 2020 bereits Umsätze erzielten oder mindestens ein Auftrag durch einen Kunden vorlag. Antragsberechtigt sind auch Gründer, wenn sie bereits eine langfristige oder dauerhaft wiederkehrende betriebliche Zahlungsverpflichtung eingegangen sind, z. B. ein Pachtvertrag für ein Ladenlokal.  Entsprechende Unterlagen legen die Gründer dem Steuerberater vor, der das Formular in einem von Anfang bis Ende digitalen Verfahren ausfüllt und absendet.  Zugrunde gelegt werden die Umsätze aus dem Vormonat oder bei Unternehmen, die noch nicht durchgehend im Februar 2020 wirtschaftlich aktiv waren, die Umsätze aus dem Zeitraum der bisherigen Geschäftstätigkeit umgerechnet auf einen Monat (30 Tage).

Das entsprechende Antragsformular ist unter folgendem Link abrufbar:

Details zu den Voraussetzungen und weitere Hinweise zum Verfahren finden Sie in den

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Landesregierung weitet Investitionen in die NRW-Soforthilfe und das MKW-Soforthilfeprogramm aus

Wirtschaftsminister Pinkwart: Vertrauensschutz-Lösung hilft Solo-Selbstständigen, die Folgen der Krise abzumildern / Kulturministerin Pfeiffer-Poensgen: Unterstützung für freischaffende Künstlerinnen und Künstler wird auf 32 Millionen Euro aufgestockt

Damit die NRW-Soforthilfe 2020 allen Kleinunternehmen in der Corona-Krise die erhoffte Unterstützung bringt, hat die Landesregierung eine schnelle, faire Vertrauensschutzlösung entwickelt. Denn nach dem Willen der Bundesregierung darf die Soforthilfe nur für laufende betriebliche Sach- und Finanzaufwendungen verwendet werden und nicht für den Lebensunterhalt. Damit Solo-Selbstständigen, die im März und April keinen Antrag auf Grundsicherung gestellt haben, daraus kein Nachteil entsteht, gewährt die Landesregierung ihnen für diese Monate einen indirekten Zuschuss von insgesamt 2.000 Euro.

Die getroffene Regelung zur NRW-Soforthilfe gilt auch für freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die bis Ende April einen Antrag gestellt haben. Mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von 27 Millionen Euro wird zudem die Unterstützung für freischaffende Künstler ausgeweitet: Das Mitte März aufgelegte Soforthilfeprogramm des Ministeriums für Kultur- und Wissenschaft wird auf 32 Millionen Euro aufgestockt. Bis zu 13.000 weitere Kulturschaffende erhalten damit einen Zuschuss für den Lebensunterhalt von 2.000 Euro für die Monate März und April.

Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen: „Mit der heutigen Entscheidung haben wir als Land eine faire Lösung für viele freischaffende Künstlerinnen und Künstler gefunden, die von den Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Es war mir persönlich ein besonderes Anliegen, dass wir die Vielzahl an Kulturschaffenden, die bisher bei unserem MKW-Programm nicht zum Zuge gekommen sind, nicht im Stich lassen. Deshalb stocken wir unser Programm auf rund 32 Millionen Euro auf und bieten gleichzeitig als Land im Rahmen der NRW-Soforthilfe jenen Antragsstellern einen Vertrauensschutz, die bis Ende April die NRW-Soforthilfe für ihren Lebensunterhalt beantragt haben.“

Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Die Bundesländer haben sich beim Bund nachdrücklich dafür eingesetzt, dass die von der Krise hart getroffenen Solo-Selbstständigen Teile der Soforthilfe auch zur Sicherung ihres Lebensunterhalts einsetzen können. Die Bundesregierung ist dieser parteiübergreifenden Forderung der Länder bedauerlicherweise nicht gefolgt. Ich freue mich, dass wir mit der NRW-Vertrauensschutz-Lösung den Solo-Selbstständigen helfen, die Folgen der Krise abzumildern. Sie ist zugleich eine Anerkennung der unternehmerischen Leistung und Wertschätzung dieser Berufsgruppe.“

Die Regelungen im Überblick:

  • Alle Solo-Selbstständigen sind verpflichtet, am Ende des dreimonatigen Bewilligungszeitraums eine Erklärung abzugeben. Darin legen sie dar, ob sie die NRW-Soforthilfe vollständig zur Deckung des Corona-bedingt entstandenen Liquiditätsengpasses benötigt haben. Andernfalls müssen sie zu viel erhaltene Hilfe zurückzahlen. Die nun getroffene Regelung sieht vor, dass sie bei diesem Nachweis 2.000 Euro für den Lebensunterhalt ansetzen können.
  • Voraussetzung ist, dass die Antragsteller weder im März noch im April ALG II beantragt haben. Nicht gewährt wird dieser indirekte Zuschuss des Landes auch, wenn sie bereits eine Unterstützung aus dem Sofortprogramm des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft für Künstlerinnen und Künstler erhalten haben.

Soforthilfeprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler:

  • Antragsberechtigte, die bereits einen Antrag gestellt haben, bislang aufgrund der Mittelbegrenzung auf fünf Millionen Euro jedoch nicht zum Zuge gekommen sind, erhalten unter Nachweis ihrer künstlerischen Tätigkeit (Mitgliedschaft in Künstlersozialkasse oder anderem Künstlerbund) einen finanziellen Zuschuss für ihren Lebensunterhalt in Höhe von 2.000 Euro für die Monate März und April. Voraussetzung ist, dass sie im März und April keine Leistungen aus dem MKW-Programm, der NRW-Soforthilfe 2020 oder der Grundsicherung bezogen haben.
  • Auch die Unterstützung für jene Antragssteller, deren Antrag bereits positiv beschieden wurde, wird auf pauschal 2.000 Euro erhöht.

Mit der Corona-soforthilfe hat die Landesregierung seit dem Start Ende März bereits fast 400.000 Unternehmen unbürokratisch und finanzielle Unterstützung gewähren können. Insgesamt zahlten Land und Bund 4,07 Milliarden Euro aus. 86 Prozent der Antragssteller waren Selbstständige und Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern. 15.000 Anträge wurden abgelehnt.

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Zwei-Milliarden-Euro-Hilfspaket für Start-Ups

Existenzgründer bekommen zusätzliche Unterstützung während der Corona-Krise

Die Bundesregierung legt dazu ein zusätzliches Hilfsprogramm mit einem Volumen von zwei Milliarden Euro auf. Bereits bestehende Programme werden damit ergänzt.

Passgenaue Hilfe

Start-ups haben grundsätzlich auch Zugang zu allen Unterstützungsmaßnahmen des Corona-Hilfspakets. Jedoch passten klassische Kreditinstrumente häufig nicht auf die Bedürfnisse junger Start-ups.

Das Maßnahmenpaket umfasst folgende Elemente:

  • Öffentlichen Wagniskapitalinvestoren auf Dachfonds- und auf Fondsebene (zum Beispiel KfW Capital, Europäischer Investitionsfonds, High-Tech Gründerfonds, coparion) sollen kurzfristig zusätzliche öffentliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, die im Rahmen der Ko-Investition zusammen mit privaten Investoren für Finanzierungsrunden von Start-ups eingesetzt werden können.
  • Die Dachfondsinvestoren KfW Capital und Europäischer Investitionsfonds (EIF) sollen perspektivisch mit zusätzlichen öffentlichen Mitteln in die Lage versetzt werden, Anteile von ausfallenden Fondsinvestoren zu übernehmen.
  • Für junge Start-ups ohne Wagniskapitalgeber im Gesellschafterkreis und kleine Mittelständler soll die Finanzierung mit Wagniskapital und Eigenkapital-ersetzenden Finanzierungsformen erleichtert werden. Parallel zur Umsetzung des Maßnahmenpakets stimmt die Bundesregierung weiter die Ausgestaltung des Zukunftsfonds für Start-ups ab, der mittelfristig den Weg aus der Krise unterstützen soll.

„Wir schaffen einen Start-up-Booster als Corona-Unterstützung für Start-ups, junge Technologieunternehmen und kleine Mittelständler“, sagt Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Er spricht von einem maßgeschneiderten Paket zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Innovationen.

„Start-ups sollen auch in der aktuellen Krise weiter erfolgreich an ihren Ideen basteln können“, ergänzt Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). Mit einem Zwei-Milliarden-Euro-Hilfspaket sorgen wir dafür, dass diese innovative Wachstumsbranche mit vielen tausenden Beschäftigten gut durch die Krise kommt. Finanzierungsrunden können durch diese Hilfe weiterlaufen.“

Quelle: BMWi

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Erneute Betrugsversuche im Zusammenhang mit der NRW-Soforthilfe

Seit dem 03./04.Mai 2020 werden Emails vom Absender corona-zuschuss@nrw.de.com versandt, die im Anhang eine Eingangsbestätigung und Belehrung über die Soforthilfe sowie eine zurückzusendende Eigenerklärung über den Erhalt der Hilfszahlung enthalten. Sie sind in Wortwahl und Design täuschen echt – aber eindeutig ein Fake! Alle Empfänger sollten diese Nachricht sofort löschen und keinesfalls beantworten!

Es sollte zudem bei weiteren Kontakten dieser Art darauf geachtet werden, dass das Land NRW bei Emails und Webseiten immer die Endung .nrw oder nrw.de verwendet. Der Absender der Fake-Mail endet auf @nrw.de.com. 

Kontaktieren Sie im Zweifel die IHK (Hotline: 02931/878-555).

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Anträge für Corona-Soforthilfe können ab 17. April wieder gestellt werden

Damit Kleinunternehmer, Freiberufler und Soloselbstständige schnell an die dringend benötigte finanzielle Unterstützung kommen, können von Freitag an wieder Anträge auf NRW-Soforthilfe 2020 gestellt werden. Die korrekte Antragsseite kann – wie bereits zuvor – ausschließlich über https://soforthilfe-corona.nrw.de aufgerufen werden. Auch die Auszahlung bereits bewilligter Anträge wird voraussichtlich Ende der Woche wiederaufgenommen.

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