Kurzarbeitergeld

Hinweis zur Abrechnung von Kurzarbeitergeld

Erstattung von Kurzarbeitergeld rechtzeitig beantragen

Pressemitteilung der Agentur für Arbeit Meschede-Soest vom 18.06.2020
Rund 90 Prozent der Unternehmen haben erstmalig mit Kurzarbeitergeld zu
tun und wenig Erfahrung. Was wichtig ist, erklären wir in diesem Artikel.
Rund 90 Prozent der Unternehmen haben erstmalig damit zu tun und daher wenig
Erfahrung mit dem Verfahren und der Abrechnung des Kurzarbeitergeldes. Wichtig
dabei ist, dass die monatliche Abrechnung des Kurzarbeitergeldes und die Beantragung
der Erstattung einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge bei der Agentur
für Arbeit innerhalb von drei Monaten durch die Arbeitgeber erfolgen muss.
Konkret heißt das: Unternehmen, die für den Monat März Kurzarbeit angezeigt hatten,
müssen bis spätestens 30. Juni 2020 die Abrechnung für diesen Monat erstellen
und bei der zuständigen Agentur für Arbeit die Erstattung beantragen. Entscheidend
ist das Eingangsdatum der Unterlagen. „Es handelt sich dabei um eine Ausschlussfrist!“,
so Oliver Schmale, Chef der Arbeitsagentur Meschede-Soest. „Anträge
die später eingehen, können leider nicht mehr berücksichtigt werden und es
erfolgt dann keine Zahlung des Kurzarbeitergeldes.“
Für jeden Abrechnungsmonat gilt weiterhin die sogenannte 10%-Regelung: Mindestens
10% der Mitarbeiter müssen mindestens 10% Entgeltausfall gehabt haben.
Sollte sich die Auftragslage bei Betrieben verbessern und diese Quote in einem Monat
nicht erfüllt sein, ist keine Erstattung des Kurzarbeitergeldes möglich und somit
für diesen Monat kein Erstattungsantrag bei der Agentur für Arbeit erforderlich.
Arbeitgeber haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Erstattungsanträge für das
Kurzarbeitergeld an die zuständige Agentur für Arbeit zu senden: Entweder bequem
über die Kurzarbeit-App oder online über www.arbeitsagentur.de/kurzarbeitergeld-dokumente-hochladen hochladen.

Die Kurzarbeit-App gibt es im Google Play Store oder im App-Store. Weitere Informationen
zum Kurzarbeitergeld gibt es online unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeitergeld.

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Kurzarbeitergeld: So wird schneller ausgezahlt

Arbeitsagentur Meschede-Soest informiert, wie Unternehmen und Betriebe möglichst reibungslos und rasch Kurzarbeitergeld erhalten können

Arbeitgeber müssen die Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit anzeigen, bevor dann das Kurzarbeitergeld beantragt werden kann. Für eine schnelle Bearbeitung und Auszahlung in diesem zweiten Schritt sollten daher folgende Hinweise beachtet werden:

  • Werden die Formulare durch den Steuerberater ausgefüllt und unterschrieben, muss eine entsprechende schriftliche Vollmachtserteilung durch den Betriebsinhaber beigefügt werden.

  • Zur leichteren Zuordnung von Unterlagen empfiehlt es sich, auf jedem Schriftstück die Kurzarbeitergeld-Stammnummer oder die Betriebsnummer anzugeben.

  • Doppelt eingereichte Anträge verzögern die Bearbeitung. Es reicht aus, die unterschriebenen Anträge postalisch oder elektronisch einzureichen.

  • Zur reibungslosen Bearbeitung ist es erforderlich, dass Betriebsinhaber an ihrer Geschäftsadresse Post erhalten und sichten können.

  • Ist Kurzarbeit kein Thema mehr? Dann teilen Sie dies der Agentur für Arbeit schriftlich mit und benennen Sie den letzten Monat, für den Sie noch Kurzarbeitergeld abrechnen möchten.

Oliver Schmale, Chef der Arbeitsagentur Meschede-Soest, erklärt: „Nach den vielen Anzeigen auf Kurzarbeit erreichen uns nun die Anträge dazu. Durch frühzeitige Personalverschiebungen gelingt uns auch die zeitnahe Bearbeitung der Anträge. Doch so groß der Wille auf unbürokratisches Vorgehen bei uns auch ist – diese Anträge können nur abschließend bearbeitet werden, wenn sie sorgfältig und vollständig ausgefüllt und unterschrieben sind. Auf unserem YouTube-Kanal wird anschaulich erklärt, wie der Antrag auf Kurzarbeitergeld gestellt werden kann.“

Neu ist auch die Kurzarbeit-App: Unterlagen zum Kurzarbeitergeld einfach mit dem Smartphone versenden! Jetzt bei Google Play oder im App Store!

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Service-Hotline für Arbeitgeber

Unterstützungsmöglichkeiten bei der Abrechnung des Kurzarbeitergeldes mit der Agentur für Arbeit für den Monat April.

Viele Unternehmen und Betriebe in NRW haben im April zum ersten Mal Kurzarbeit angezeigt. Darunter viele aus Branchen wie dem Gastgewerbe, die wenig Erfahrung mit Kurzarbeit haben. Jetzt steht für sie die Abrechnung der im April in Vorleistung erbrachten Lohnersatzleistung für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Damit das schnell und reibungslos gelingt, bieten die Service-Hotlines für Arbeitgeber der Agenturen für Arbeit Unterstützung an.

Informationen für Unternehmen und Betriebe: Arbeitgeber erreichen die Agenturen für Arbeit in Nordrhein-Westfalen montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr telefonisch unter 0800 45555 20

Weitere Informationen zu dem Thema Kurzarbeiter sind zu finden hier:

Die Kurzarbeit-App der Bundesagentur für Arbeit unterstützt dabei, Unterlagen zum Kurzarbeitergeld an die zuständige Agentur für Arbeit zu versenden – ohne vorherige Anmeldung. Wenn Unternehmen diese App nutzen, kann die Agentur für Arbeit das Anliegen noch schneller und effizienter erledigen. Kostenfrei im Google-Play-Store oder im App Store.

Den verkürzten Antrag auf die Auszahlung von Kurzarbeitergeld finden Sie im Internet hier:

Kurzarbeit kann auch online angezeigt und abgerechnet werden. In diesem Video erfahren Sie, wie Sie den Antrag inklusive der Abrechnungsliste online stellen können.

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Kurzarbeitergeld

Erleiden Firmen durch die Folgen von Corona Auftragsengpässe, ist dafür ein Ausgleich über Kurzarbeitergeld (KUG) möglich.

Ein aufgrund oder in Folge des Corona-Virus und/oder der damit verbundenen Sicherheitsmaßnahmen eingetretener Arbeitsausfall beruht im Regelfall auf einem unabwendbaren Ereignis oder auf wirtschaftlichen Gründen im Sinne des Paragraphen 96 Abs. 1 Nr. 1 SGB III. Ein Ausgleich des Arbeitsausfalls mit Hilfe des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes ist damit grundsätzlich möglich.

Am 13. März 2020 haben Bundestag und Bundesrat angesichts der Corona-Krise eine umfangreiche Anpassung des Kurzarbeitergeldes beschlossen, darunter beispielsweise die Absenkung des Anteils der Beschäftigten eines Betriebs, die von Entgeltausfall mindestens betroffen sein müssen, auf 10 Prozent oder die je nach Fall vollständige oder teilweise Erstattung der von den Arbeitgebern allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung für die von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten.

Die Erleichterungen werden rückwirkend zum 1. März in Kraft treten und auch rückwirkend ausgezahlt. Diese Anpassung des Kurzarbeitergeldes ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet.
Wichtig ist, dass Betriebe und Unternehmen im Bedarfsfall bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit Kurzarbeit anzeigen. Informationen zum Kurzarbeitergeld

  • Servicehotline für Arbeitgeber:  0800 45555 20

Darüber hinaus unterstützen die Regionalagenturen die örtlichen Arbeitsagenturen bei der Erstberatung. Die Ansprechpartner der Regionalagentur Hellweg-Sauerland sind montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr unter der Nummer 02921/303499 zu erreichen.

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Die Regionalagentur Hellweg-Hochsauerland wird ab sofort die Bundesagentur für Arbeit im Hinblick auf die Erstberatung zum Thema Kurzarbeitergeld entlasten.

Interessierte Unternehmen erhalten erste Informationen zu den Voraussetzungen und dem Verfahren auch bei der Regionalagentur, damit viele Betriebe mit Kurzarbeit Krisenzeiten überbrücken können, wie die jetzige, bedingt durch das Coronavirus.

Die Voraussetzungen für Kurzarbeit sind, dass der Arbeitsausfall mit Entgeltausfall wirtschaftliche Ursachen hat oder auf einem unabwendbaren Ereignis beruht. Beispielsweise, wenn Zuliefererteile aus China fehlen oder eine Schließung des Betriebs nach behördlicher Anordnung erfolgte. Wegen des hohen Beratungsbedarfes von Unternehmen unterstützt die Regionalagentur Hellweg-Hochsauerland nun die Arbeitsagentur Meschede-Soest in der Klärung erster Fragestellungen zum Thema Kurzarbeitergeld und dem notwendigen Anzeigeverfahren.

Ansprechpartner sind montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr unter der Nummer 02921/303499 Ursula Rode-Schäffer und Thomas Henke.

„Die rechtzeitige Anzeige der Kurzarbeit von Unternehmen aus dem Kreis Soest und dem Hochsauerlandkreis muss allerdings weiterhin bei der Arbeitsagentur Meschede-Soest erfolgen“, darauf weisen Ursula Rode-Schäffer sowie Thomas Henke ausdrücklich hin.

Weiterführende Informationen gibt es auf den Internetseiten https://www.arbeitsagentur.de/kurzarbeitergeld und https://www.arbeitsagentur.de/datei/kug-corona-virus-infos-fuer-unternehmen_ba146368.pdf.

Sofern das Kurzarbeitergeld nicht ausreicht oder Sie als Kleinselbständiger, Künstler oder Gastronom momentan kein Einkommen haben können Sie ggf. ergänzend Arbeitslosengeld II beantragen. Ab dem 01.04.2020 wird die aufwendige Vermögensprüfung für sechs Monate ausgesetzt. Auch die Angemessenheit der Wohnung wird bis auf Weiteres nicht geprüft.

Die Regionalagentur Hellweg-Hochsauerland wird ab sofort die Bundesagentur für Arbeit im Hinblick auf die Erstberatung zum Thema Kurzarbeitergeld entlasten. Weiterlesen »