Allgemein

Verlängerung der Corona-Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen, (Solo-)Selbständige, Freiberufler und gemeinnützige Unternehmen

Kleine und mittelständische Unternehmen, (Solo-)Selbständige und Freiberufler, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken muss-ten, können weiter Überbrückungshilfe erhalten. Ebenso gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen. Die Förderung wird für die Monate September bis Dezember 2020 verlän-gert und ausgeweitet. Die Zugangsbedingungen werden dabei vereinfacht.

Ziel der Überbrückungshilfe ist es, die wirtschaftliche Existenz von betroffenen Unterneh-men, Soloselbstständigen sowie Freiberuflerinnen und Freiberuflern zu sichern. Dazu werden bei coronabedingten erheblichen Umsatzausfällen die betrieblichen Fixkosten teilweise er-stattet. Die Bundesregierung hat diese Hilfen nun für die Monate September bis Dezember 2020 verlängert und dabei den Zugang erleichtert und die Hilfen erweitert. Nach den erwei-terten Zugangsbedingungen können nun auch Unternehmen einen Antrag stellen, die einen weniger massiven Einbruch erlitten haben.

Antragsberechtigt sind Unternehmen bereits bei einem Umsatzeinbruch in Höhe von min-destens 50 % (bisher 60%) in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den Vorjahresmonaten, oder wenn sie im selben Zeitraum insge-samt einen durchschnittlichen Umsatzeinbruch von mindestens 30 % pro Monat verzeichnen mussten. Bei einem Umsatzrückgang von weniger als 30 % wird weiterhin keine Überbrückungshilfe ausgezahlt. Auch Soloselbstständige und Freiberufler können einen Antrag stel-len, wenn sie die Programmvoraussetzungen erfüllen. Gleiches gilt für gemeinnützige Un-ternehmen und Einrichtungen.

Die Höhe der Überbrückungshilfe richtet sich nach den betrieblichen Fixkosten und ist ge-staffelt nach dem Ausmaß des erlittenen Umsatzrückgangs. Die Fördersätze wurden dabei nochmals angehoben:

• 40 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbrüchen zwischen 30 % und unter 50 % (bisher mindestens 40 %)
• 60 % der förderfähigen Fixkosten (bisher 50 %) bei Umsatzeinbrüchen zwischen 50 % und 70 %
• 90 % der förderfähigen Fixkosten (bisher 80 %) bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 70 %

Förderfähige Fixkosten sind unter anderem Mieten und Pachten, Finanzierungskosten, wei-tere feste Ausgaben, Kosten für Auszubildende und Grundsteuern.
Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt 50.000 € pro Monat.


Anträge für die 2. Phase können voraussichtlich ab Oktober gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt über die Bewilligungsstellen der Länder.


Wichtig: Anträge für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) müssen spätestens bis zum 30. September 2020 gestellt werden. Es ist nicht möglich, nach dem 30. September 2020 rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen.


Detaillierte Informationen zu den Modalitäten der aktuellen – und in Kürze auch der verlän-gerten – Überbrückungshilfe sind in einem laufend aktualisierten FAQ der Bundesregierung unter: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/ zusammengestellt.

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Antragstellung Bildungsscheck NRW und Bildungsprämie

Aufgrund der Ereignisse berät Frau Martina Aberle Sie zur Zeit gerne telefonisch und auf elektronischem Weg zum Thema Bildungsscheck und Bildungsprämie.


Hier finden Sie die notwendigen Datenschutzerklärungen und die Einverständniserklärung zur Beantragung der Förderung einer Weiterbildung.

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Was ist Corona?

Coronaviren (CoV) können beim Menschen Krankheiten verursachen, die von leichteren Er­kältungen bis hin zu schwereren Erkrankun­gen reichen. Bisher zeigten 7 Coronaviren ein humanpathogenes Potenzial. Das Coronavirus SARS-CoV-2 ist ein neues Virus, das bisher beim Menschen nicht nachgewiesen wurde. Die beim Menschen durch SARS-CoV-2 verursachte Krankheit wird als COVID-19 bezeichnet.

Infektionen des Menschen mit Coronaviren verlaufen meist mild und asymptomatisch. Es können auch Atemwegserkrankungen mit Fieber, Husten, Halskratzen, Atemnot und Atembeschwerden, eventuell Durchfall auftreten. In schwereren Fäl­len kann eine Infektion eine Lungenentzündung, ein schweres akutes respiratorisches Syndrom, ein Nierenversagen und sogar den Tod verursa­chen, überwiegend bei älteren Personen, oder Personen deren Immunsystem geschwächt ist.

Das Virus SARS-CoV-2 hat sich in der kurzen Zeit nach seiner erstmaligen Entdeckung im Dezember sehr effizient durch Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch ausgebreitet.

Quelle: DGUV https://dguv.de/de/praevention/themen-a-z/biologisch/neuartiges-coronavirus-2019-ncov/index.jsp

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Informationen zur Corona-Krise

Allgemeine Informationen zum Corona Virus (z.B. zum Thema Schule) im Hochsauerlandkreis finden Sie hier: http://live.hochsauerlandkreis.de/startseite/

Aktuelle Informationen über den Rettungsschirm der NRW-Landesregierung

Wirtschaftsministerium NRW 0211 61772-555
(täglich, auch am Wochenende, 8–18 Uhr)

Weitere tagesaktuelle Informationen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zum Zuschussprogramm finden Sie hier

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Corona – Hilfestellungen für Unternehmen

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter  der Kreisverwaltung sollen momentan aufgrund  landesweit gültiger Vorgaben soweit möglich nur noch per Telefon oder E-Mail kontaktiert werden. Diese Regelung betrifft die gesamte Verwaltung mit den Kreishäusern Meschede, Arnsberg und Brilon und auch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft. Rufen Sie uns gerne an oder schicken Sie uns eine E-Mail.

Aktuelle Informationen über die Corona-Situation im Hochsauerlandkreis finden Sie hier: https://www.hochsauerlandkreis.de/startseite/

Aktuelle Informationen über die Corona-Situation im Hochsauerlandkreis finden Sie hier: https://www.hochsauerlandkreis.de/startseite/

Die Soforthilfe für Soloselbständige und Kleinunternehmen ist am Freitag, 27.03.2020 in einem voll digitalen Prozess gestartet.

Weitere Informationen und den Zugang zum Antragsportal finden Sie unter
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

Informationen der Bezirksregierung Arnsberg inkl. Videoanleitung zur Antragstellung

Die IHK Arnsberg bietet allen Unternehmen Unterstützung bei der Antragstellung an. Dazu -und ausschließlich zur Beratung über den Soforthilfe-Antrag- hat sie folgende Hotline geschaltet:

02931/878-555

Die Hotline ist an Werktagen in der Zeit von 9 -16 Uhr zu erreichen. 

Alle anderen Fragestellungen richten Sie bitte direkt an diejenigen MitarbeiterInnen, deren Kontaktdaten über die zentrale Website der IHK Arnsberg www.ihk-arnsberg.de/corona kommuniziert werden.

Aktuelle Informationen über den Rettungsschirm der
NRW-Landesregierung

Telefon-Hotline „Unternehmen-Soforthilfe NRW“
0208 30004-39

Wirtschaftsministerium NRW
0211 61772-555 
(täglich, auch am Wochenende, 8–18 Uhr)

KONTAKT

E-MAIL: wfg@hochsauerlandkreis.de 
TEL.: 0291 941501

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