Förderung

Münzentürme auf Geldscheinen

Förderrichtlinie „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 13. September 2021 die Förderrichtlinie „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ veröffentlicht.
 
Ab Freitag, 17. September 2021, können Anträge für Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft, für Unternehmen, für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, für Fischerei und Aquakultur und für den Wiederaufbau der Infrastrukturen in den Kommunen eingereicht werden.

Informationen und den Link zu den Onlineanträgen finden Sie unter:

www.land.nrw/wiederaufbauhilfe

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Über­brückungs­hil­fe ver­län­gert, aus­ge­wei­tet und ver­ein­facht

Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können umfassende Zuschüsse als Überbrückungshilfe erhalten.

Diese Förderung wird für die Monate September bis Dezember 2020 verlängert und ausgeweitet. Die Zugangsbedingungen werden zudem vereinfacht.Es gibt folgende Neuigkeiten zur zweiten Phase der Überbrückungshilfe: Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten könnten Unternehmen bis zu 200 000 Euro an Förderung erhalten. Bestehende Deckelungsbeträge werden gestrichen. Stattdessen gibt es eine Staffelung in der Erstattung der Fixkosten, je nachdem wie hoch der Umsatzeinbruch ist. Folgende Verbesserungen zur ersten Phase wurden umgesetzt: – Die Begrenzung der Förderung für Unternehmen bis zehn Beschäftigte auf maximal 15.000 Euro wird gestrichen – Künftig können bereits Unternehmen, deren Umsatz um 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr eingebrochen ist, Überbrückungshilfen beantragen – Erhöhung des Fixkostenzuschusses auf bis zu 90 Prozent – Erhöhung der Personalkostenpauschale von 10 Prozent der förderfähigen Kosten auf 20 Prozent Antragsberechtigt sollen Unternehmen sein, die einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten hatten – oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

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Abrechnung NRW-Soforthilfe

Das Land NRW setzt Verbesserungen bei der Abrechnung der NRW-Soforthilfe durch und nimmt das Rückmeldeverfahren zum Herbst wieder auf

Pressemitteilung, 19. August 2020
Land setzt Verbesserungen bei der Abrechnung der NRW-Soforthilfe durch und nimmt das Rückmeldeverfahren zum Herbst wieder auf
Minister Pinkwart: Geänderte Abrechnungsmöglichkeiten sind eine gute Nachricht für die Unternehmen im Land

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NRW.BANK stockt Eigenkapitalangebot auf

50 Millionen Euro mehr für „NRW.Start-up akut“ und Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW

 

Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzumildern, erhöht die NRW.BANK das Volumen ihres Förderprogramms „NRW.Start-up akut“ und stellt der Kapitalbeteiligungsgesellschaft für die mittelständische Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen mbH (KBG NRW) zusätzliche Mittel für stille Beteiligungen an mittelständischen Unternehmen bereit. Als Landesförderbank nutzt sie hierfür mit einem Globaldarlehen der KfW die sogenannte „Säule 2“ des Zwei-Milliarden-Pakets des Bundes zur Abmilderung der Corona-Folgen für Start-ups und kleine Mittelständler.

Weiterführende Links:

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