Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen bis Ende Juni 2022

Bund und Länder haben am 16.02.2022 beschlossen, die Corona-Wirtschaftshilfen als Absicherungsinstrument bis Ende Juni 2022 zu verlängern. Die bewährten Programmbedingungen der Überbrückungshilfe IV werden fortgesetzt und die ergänzenden Programme der Neustarthilfe für Soloselbständige und Härtefallhilfen parallel zur Überbrückungshilfe IV verlängert. Bund und Länder wollen alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um den kriminellen Missbrauch der Wirtschaftshilfen zu verhindern.

Die FAQ zur Überbrückungshilfe IV und „Neustarthilfe 2022“ werden zeitnah überarbeitet. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen.

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