Neufassung der CoronaSchutzVO in Kraft getreten.

Mit der Neufassung der CoronaSchutzVO wird die 2G-Zugangsregel auf Ladengeschäfte (Ausgenommen: Grundversorgung) ausgedehnt. Betreiber sind verpflichtet, den 2G-Nachweis in Kombination mit einem Identitätsnachweis zu überprüfen.

Die IHK Hellweg-Sauerland informiert hierzu weiter in ihrem Rundschreiben Nr. 43