Änderung von Infektionsschutzgesetz, ArbeitsschutzVO und CoronaSchutzVO

Bundestag und Bundesrat haben eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, die aller Voraussicht nach am 24.11.21 in Kraft tritt und insb. die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz sowie die Wiedereinführung der Home-Office-Pflicht beinhaltet. In der bis zum 25.11. erwarteten neuen CoronaSchutzVO müssen zudem die Beschlüsse der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten aus der vergangenen Woche umgesetzt werden. Diese führen zu Einschränkungen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens vor allem für Ungeimpfte.

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