NRW‑Digitalzuschuss Handel jetzt auch für Gastronomie‑Tourismuswirtschaft

Ergänzend zu der Veröffentlichung vom 27.10.2021 möchten wir Sie informieren, dass heute wie angekündigt die Antragsmöglichkeit für die Förderung von Investitionen des Einzelhandels gestartet ist. Sofern Sie bzw. die Unternehmen aus der Branche beabsichtigen Weiterbildungsmaßnahmen ggfs. unter Zuhilfenahme von Fördermitteln in Anspruch zu nehmen, verweist das IHK-Bildungsinstitut auf sein spezifisches Angebot. https://www.ihk-bildungsinstitut.de/Einzelhandel.AxCMS?ActiveID=7171 Die Kolleginnen und Kollegen der IHK informieren und beraten darüber hinaus anbieterneutral auch zu allen anderen Möglichkeiten der individuellen Weiterbildung.

Parallel zum Förderaufruf für den Einzelhandel hat das NRW-Wirtschaftsministerium – auf Drängen der NRW-IHKs – heute auch für Gastronomie/Hotellerie/Tourismuswirtschaft einen „Digital-Zuschuss“ aufgelegt und veröffentlicht. Je Unternehmen können bis zu 2.000 € Zuschuss beantragt werden.  Es sind folgende Maßnahmen förderfähig:

1. Webseite

2. Digitale Bestell- und Bezahlvorgänge am Point of Sale (POS)

3. Interaktive Kundenberatung über digitale Elemente am Point of Sale (POS)

4. Suchmaschinenoptimierung

5. Programmierleistung für interaktive Kundenkommunikation 

Die wesentlichen Fragen zu Antragstellung und Förderung/ Voraussetzungen sind online zu finden auf der Seite http://www.tour-hotel-gastro.nrw/ , die Ausschreibung hier: BRO_Foerderaufruf_Tourismus.pdf (tour-hotel-gastro.nrw)

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