NRW‑Digitalzuschuss Handel

Die NRW-Landesregierung hat erneut ein Förderprogramm für Digitalisierungs-Investitionen des stationären Einzelhandels mit insgesamt 6 Mio. € aufgelegt. Ab 02.11. können Anträge gestellt werden. Aufgrund des großen Interesse an einem vorausgegangenen Programm mit langen Bearbeitungszeiten werden diesmal pauschal Gutscheine über 2.000 € ausgegeben. Um diese kann man sich in verschiedenen Ausgabe-Tranchen sehr vereinfacht bewerben, z.B. um einen von 200 oder 500 Gutscheinen. Aufgrund des vermutlich großen Interesses ist eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit den Förderbedingungen und eine dann zeitnahe Antragstellung anzuraten. Infos und Antragswege gibt es hier: https://www.digihandel.nrw/ 

Der Link zu dem ersten Förderaufruf wird voraussichtlich ab Dienstag, 02.11., hier freigeschaltet sein: https://www.digihandel.nrw/der-aktuelle-foerderaufruf (bitte in das grüne Feld weiter unterhalb scrollen) 

Teilnahmeberechtigung:
Der Aufruf richtet sich ausschließlich an Klein- und Kleinstunternehmen aus dem stationären Einzelhandel mit Sitz eines stationären Ladenlokals in NRW und mit einer Beschäftigtenzahl von 1–49 Personen und einem Umsatz bis 10 Mio. € oder einer Jahresbilanzsumme bis 10 Mio. € (Definition der Europäischen Kommission 2003/361/EG). Förderanträge können nur von einzelnen Handelsunternehmen gestellt werden. Das Handelsunternehmen muss bereits existieren und seinen Umsatz durch Endverbrauchende erzielen.  

Katalog der Fördergegenstände:

1. Software-Lizenzen/Digitale Tools

2. Ausstattung zur Produktfotografie

3. Digitale Hardware am Point of Sale

4. Abholstationen

5. Digitale Kassen- und Warenwirtschaftssysteme

6. Weiterbildungsmaßnahmen 

Wichtig: Eine Anschaffung darf nicht vor der Erteilung des Zuwendungsbescheides getätigt worden sein, eine Weiterbildung darf nicht vor der Erteilung des Zuwendungsbescheides erfolgen. 

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