Corona-Information Nr. 37

IHK Hellweg-Sauerland
Neufassung der CoronaSchVO mit Wirkung ab Freitag, 20.08.21
Stand: 18.08.21

Die NRW-Landesregierung hat am 17.08.21 eine grundlegende Neufassung der CoronaSchVO veröffentlicht, die nur noch 7 Paragrafen umfasst. Sie regelt im Kern nur noch die allgemeinen Grundregeln, die Maskenpflicht sowie die Zugangsbeschränkungen bei einer Inzidenz von 35. Die Differenzierung der bisherigen Inzidenzstufen entfällt.

IHK Corona-Information Nr. 37

Anhang zur Corona-Information