Corona-Information Nr. 32

IHK Hellweg-Sauerland    Stand: 21.05.21

In den Kreisen Hochsauerlandkreis und Soest treten ab dem 21.05.21 (HSK) bzw. 22.05.21 (Kreis Soest) weitere Erleichterungen für Gastronomie sowie Einzelhandel und Freizeiteinrichtungen in Kraft.

Die IHK hat mit ihrem Rundschreiben gewartet, da einige Zweifelsfälle (insb. zur 48-Stunden-Testung bei privaten Übernachtungen) geklärt werden sollten. Leider ist das bisher nicht in allen Fällen abschließend gelungen. Die IHK gibt daher insb. zu diesem Punkt nur eine Empfehlung ab.

Die IHK bittet auch die neuen Hinweise zu geänderten Rahmenbedingungen für die Abrechnung der Soforthilfe sowie die Bedingungen für die Härtefall-Förderung zu beachten.

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