Corona-Information Nr. 31

IHK Hellweg-Sauerland    Stand: 12.05.21

Am 12.05.2021 hat die Landesregierung per Allgemeinverfügung festgestellt, dass im HSK 5 Werktage in Folge die Inzidenz von 150 unterschritten wurde. Mit Wirkung vom kommenden Freitag, 14.05.21, ist damit wieder die Öffnung der Einzelhandelsbetriebe zulässig, jedoch nur mit Terminvereinbarung und negativem Test.

Zudem haben die Minister Laumann und Pinkwart in einer Pressekonferenz eine Neufassung der CoronaSchVO angekündigt, in der neue Perspektiven für eine ganze Reihe von Dienstleistungsbereichen eröffnet werden. Dies gilt, wenn Inzidenzwerte von 100 oder sogar 50 stabil (d.h. 5 Tage in Folge) unterschritten werden, darunter auch die Öffnung der Innengastronomie und die Durchführung touristischer Übernachtungen (bei unter 50). Sobald die VO vorliegt, folgen zeitnah weitere Informationen.

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