Corona-Information Nr. 28

IHK Hellweg-Sauerland, 23.04.21

am 24.04.2021 tritt die Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft, mit der die bundesweite Notbremse eingeführt wird. Im folgenden Rundschreiben informier die IHK Hellweg-Sauerland über die Konsequenzen für die verschiedenen Branchen.

Im Infektionsschutzgesetz wurde die Pflicht zum Home-Office-Angebot der Arbeitgeber durch eine Annahmepflicht der Arbeitnehmer ergänzt. Eine Änderung der Arbeitsschutzverordnung hat zur Folge, dass das wöchentliche Test-Angebot der Arbeitgeber auch bei Beschäftigten ohne intensive Kundenkontakte etc. von 1 auf 2 Tests verdoppelt wurde.

Zudem weißt die IHK darauf hin, dass das IHK-Bildungsinstitut sein Webinar-Angebot zur Schulung zum Corona-Selbsttest-Begleiter/in terminlich erweitert hat. Die bisher angebotenen 8 Termine (1,5 H – 30 €) waren nach wenigen Stunden bereits ausgebucht.

Über den folgenden Link finden Sie den Zugang zu den weiteren Terminen:

#Gemeinsam gegen Corona! (ihk-bildungsinstitut.de)

Wichtig: Diese Schulungen sind nicht erforderlich, um Tests anzubieten. Sollen die Ergebnisse aber bescheinigt werden, so ist neben einer Anmeldung auch eine „Unterrichtung“ des Mitarbeiters erforderlich, der die Testung beaufsichtigt und deren negatives Ergebnis bescheinigt. Das Webinar ist ein Angebot zu einer solchen Unterrichtung.

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