Corona-Information Nr. 24

IHK Hellweg-Sauerland, Stand: 26.03.21

In dem angehängten Rundschreiben Nr. 24 der IHK ist die Regelung zur CoronaSchutzVO erläutert.

Im Kern hängt die weitere Öffnungsmöglichkeit von Einzelhandel und körpernahen Dienstleistungen von der Entwicklung der Inzidenz auf Ebene des Kreises ab. Liegt dieser mindestens 3 Tage in Folge über 100, muss zu der Situation wie sie im Februar galt zurück-gekehrt werden. Dazu ist allerdings ein ausdrücklicher Beschluss des Gesundheitsministeriums erforderlich.

Für Unternehmen im Kreis Soest bedeutet dies: aktuell Inzidenz 84,9: Es kann auch ab Montag unter den gleichen Bedingungen wie in dieser Woche geöffnet und gearbeitet werden.

Für Unternehmen im HSK bedeutet dies: aktuelle Inzidenz von 100,9: Bleibt dieser Wert auch über das Wochenende über 100, wird dies voraussichtlich vom NRW-Gesundheitsministerium festgestellt und auf dieser Grundlage die Notbremse gezogen. Das heißt Schließung von Einzelhandelsbetrieben (sofern nicht Lebensmittel etc.) und bestimmter körpernaher Dienstleistungen wie Kosmetik.

Die Corona-Information Nr. 24 der IHK unter folgendem Link: