Corona-Information Nr. 21
IHK Hellweg-Sauerland, Stand: 11.02.21
Anträge für die sog. Überbrückungshilfe III können über die Steuerberater/Wirtschaftsprüfer gestellt werden. Hierüber sowie über die Eckdaten der von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder getroffenen Beschlüsse informiert die IHK in ihrem Rundschreiben Nr. 21.
Die Corona-Information der IHK unter folgendem Link:
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