Fünfte Verlängerung und Erweiterung des Befristeten Beihilferahmens

Stand: 01.02.21

Die EU-Kommission hat den beihilferechtlichen Befristeten Rahmen zum fünften Mal erweitert und bis zum 31.12.2021 verlängert. Die Regelungen zur Rekapitalisierung von Unternehmen bleiben jedoch nur bis zum 30.09.2021 verlängert. Die Obergrenzen für Kleinbeihilfen an einzelne Unternehmen werden auf 1,8 Mio. € (bzw. 270.000 € im Fischerei-/Aquakultursektor und 225.000 € im Agrarsektor) sowie für Fixkostenhilfen auf 10 Mio. € angehoben. Zudem wird die Umwandlung bestimmter rückzahlbarer Instrumente in direkte Zuschüsse bis Ende nächsten Jahres erlaubt.

Die Mitteilung der EU-Kommission finden Sie unter folgendem Link:

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