14. Dezember 2020

Corona-Information Nr. 17

IHK Hellweg-Sauerland, Stand: 14.12.20

Im Zuge der neuen CoronaSchutzVO ist für das wirtschaftliche Leben mit Einschränkungen und Schließungsanordnungen zu rechnen.
Die IHK Hellweg-Sauerland hat die wichtigsten Punkte in ihrem Rundschreiben Nr. 17 zusammengefasst.

Überbrückungshilfe III

Es wird ferner angekündigt, die Finanzhilfen auszuweiten. Als Anlage finden Sie dazu Erläuterungen des Bundesfinanzministeriums.

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Bund-Länder-Beschluss vom 13.12.2020

Bund und Länder verschärfen die Corona-Maßnahmen:

Ab dem 16.12.20 tritt ein harter Lockdown in Kraft. Der Einzelhandel wird mit Ausnahmen geschlossen. Auch Schulen und Kitas sind betroffen. Firmen können Hilfen beantragen.

Auszug aus dem Bund-Länder-Beschluss:

5. Der Einzelhandel mit Ausnahme des Einzelhandels für Lebensmittel, der Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarktern von Lebensmitteln, der Abhol- und Lieferdienste, der Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, der Apotheken, der Sanitätshäuser, der Drogerien, der Optiker, der Hörgeräteakustiker, der Tankstellen, der Kfz-Werkstätten, der Fahrradwerkstätten, der Banken und Sparkassen, der Poststellen, der Reinigungen, der Waschsalons, des Zeitungsverkaufs, der Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, des Weihnachtsbaumverkaufs und des Großhandels wird ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Der Verkauf von non-food Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann ebenfalls eingeschränkt werden und darf keinesfalls ausgeweitet werden. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten.

6. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich.

Lt. Aussage in den Pressekonferenzen bleiben Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken untersagt.

Auch über Weihnachten dürfen lt. Aussagen nun Hotels, Ferienwohnungen etc. keine Verwandtschaftsübernachtungen anbieten.

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