„November“-Corona-Hilfe für die direkt vom „Lockdown“ betroffenen Soloselbstständigen und Unternehmen

Bundesfinanzminister Scholz und Wirtschaftsminister Altmaier haben die angekündigten Hilfen für die direkt von den für den November beschlossenen Schließungen betroffenen Soloselbstständigen und Unternehmen in einer Pressekonferenz näher erläutert. Der KfW Schnellkredit soll nun auch für Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten offenstehen. Schließlich sollen die bewährten Überbrückungshilfen an die veränderte
Situation angepasst werden. Die Überbrückungshilfe wird dabei für den Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 (= Überbrückungshilfe III) verlängert und die Konditionen sollen verbessert werden.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, denen aufgrund der staatlichen Anordnung das Geschäft untersagt wird beziehungsweise aufgrund bestehender Anordnung bereits untersagt ist. Unterstützungsmaßnahmen für die-jenigen, die indirekt, aber in vergleichbarer Weise durch die Anordnungen betroffen sind, sollen zeitnah geklärt werden.

Die Wirtschaftshilfe wird als einmalige Kostenpauschale ausbezahlt. Den Betroffenen soll einfach und unbürokratisch geholfen werden. Dabei geht es insbesondere um die Fixkosten, die trotz der temporären Schließung anfallen. Um das Verfahren so einfach wie möglich zu halten, werden diese Kosten über den Umsatz angenähert. Bezugspunkt ist der durchschnitt-liche wöchentliche Umsatz im November 2019. Der Erstattungsbetrag beträgt 75 % des entsprechenden Umsatzes für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter. Aufgrund der Grenzen des Beihilferechts der Europäischen Union werden die entsprechenden Prozentsätze für größere Unternehmen nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorga-ben der EU ermittelt. Die gewährte außerordentliche Wirtschaftshilfe wird mit bereits erhal-tenen staatlichen Leistungen für den Zeitraum, wie zum Beispiel Kurzarbeitergeld oder Über-brückungshilfe, oder mit eventuell späteren Leistungen aus der Überbrückungshilfe verrechnet.

Auch junge Unternehmen werden unterstützt. Für nach November 2019 gegründete Unter-nehmen wird der Vergleich mit den Umsätzen von Oktober 2020 herangezogen. Soloselb-ständige haben zudem ein Wahlrecht: sie können als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zugrunde legen.

Die Anträge sollen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden können (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Dadurch wird eine Infra-struktur genutzt, die sich in den vergangenen Monaten bewährt hat.

„November“-Corona-Hilfe für die direkt vom „Lockdown“ betroffenen Soloselbstständigen und Unternehmen Read More »