Über­brückungs­hil­fe ver­län­gert, aus­ge­wei­tet und ver­ein­facht

Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können umfassende Zuschüsse als Überbrückungshilfe erhalten.

Diese Förderung wird für die Monate September bis Dezember 2020 verlängert und ausgeweitet. Die Zugangsbedingungen werden zudem vereinfacht.Es gibt folgende Neuigkeiten zur zweiten Phase der Überbrückungshilfe: Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten könnten Unternehmen bis zu 200 000 Euro an Förderung erhalten. Bestehende Deckelungsbeträge werden gestrichen. Stattdessen gibt es eine Staffelung in der Erstattung der Fixkosten, je nachdem wie hoch der Umsatzeinbruch ist. Folgende Verbesserungen zur ersten Phase wurden umgesetzt: – Die Begrenzung der Förderung für Unternehmen bis zehn Beschäftigte auf maximal 15.000 Euro wird gestrichen – Künftig können bereits Unternehmen, deren Umsatz um 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr eingebrochen ist, Überbrückungshilfen beantragen – Erhöhung des Fixkostenzuschusses auf bis zu 90 Prozent – Erhöhung der Personalkostenpauschale von 10 Prozent der förderfähigen Kosten auf 20 Prozent Antragsberechtigt sollen Unternehmen sein, die einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten hatten – oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum.