15. Juli 2020

Sofortprogramm der NRW-Landesregierung zur Stärkung der Innenstädte und Zentren

IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland teilt mit:

Die Innenstädte und Zentren stehen – nicht erst seit Corona – vor massiven Herausforderungen, um Ihre Attraktivität und Bedeutung auch zukünftig erhalten zu können. Um von Leerstand und Schließungen in Handel und Gastronomie betroffene Städte und Gemeinden bei ihrem Transformationsprozess pro-aktiv zu begleiten, hat die Landesregierung NRW aktuell ein Programm mit 70 Millionen Euro Soforthilfe aufgelegt.

Ministerin Ina Scharrenbach vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW: „Der Wandel im Handel ist im vollen Gange und wird durch den Corona-bedingten Shutdown noch beschleunigt. Die Innenstädte sind das Herz unserer Städte: Der Online-Handel floriert, der stationäre (Einzel-)Handel hat massive Einbußen erlitten. Viele Einzelhändlerinnen und -händler bangen um die Zukunft ihrer Beschäftigten und um die eigene Existenz. Zugleich sind die Innenstädte die Marktplätze des 21. Jahrhunderts: Handel, Begegnung, Kommunikation, Kunst und Kultur, Aufenthaltsqualitäten, Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung und vieles mehr prägen diese.

Das Sonderprogramm umfasst vier Interventionsfelder:

  1. Die vorübergehende Anmietung leerstehender Ladenlokale durch die Kommunen zur Etablierung neuer Nutzungen im Rahmen eines Verfügungsfonds soll kleinteiligen Leerständen entgegenwirken.
  2. Die aktuell von Filialschließungen großer Warenhäuser betroffenen Städte und Gemeinden sollen gestärkt werden, um durch die Konzentration von Immobilien-Knowhow gegenüber den Eigentümern auf Augenhöhe agieren und Nachnutzungsperspektiven entwickeln zu können.
  3. Leerstehende Einzelhandelsimmobilien werden oft Gegenstand von Immobilienspekulationen. Den Kommunen soll ein Zwischenerwerb von Gebäuden ermöglicht werden, um die Verfügungsgewalt über die Objekte zu erlangen.
  4. In Folge von massivem Leerstand ist ganz konkret zu prüfen und zu entscheiden, ob die Konzentration von Handelslagen erforderlich ist und, wenn ja, wo diese räumlich stattfinden soll. Hier sollen Beratungs- und Planungsangebote helfen, ein Zentrenmanagement anzustoßen und den Aufbau eines Verfügungsfonds vorzubereiten.

Sofortprogramm der NRW-Landesregierung zur Stärkung der Innenstädte und Zentren Read More »

Land stoppt vorerst Abrechnungsverfahren für Soforthilfe

Das erst vor kurzem gestartete Abrechnungsverfahren für die NRW-Soforthilfe 2020 ist jetzt kurzfristig vom Land wieder gestoppt worden. Hintergrund ist die massive Kritik an der Art der ansetzbaren Ausgaben/Aufwendungen, die dazu führen werden, dass erhebliche Rückzahlungen geleistet werden müssen.

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie teilt mit:

Um von der Corona-Pandemie betroffenen Solo-Selbstständigen, Freiberuflern und kleinen Unternehmen schnell und unbürokratisch zu helfen, haben Land und Bund mit der NRW-Soforthilfe 2020 insgesamt 4,5 Milliarden Euro Zuschüsse ausgezahlt. Mit dem Ende des Förderzeitraums hat das Land ab Anfang Juli gemäß den Bundesvorgaben das angekündigte Abrechnungsverfahren gestartet und bislang rund 100.000 der insgesamt 426.000 Hilfeempfänger um Rückmeldung ihres Finanzierungsengpasses gebeten. Dabei haben sich einige der Abrechnungsvorgaben als problematisch erwiesen. Der Bund hat nun allen Ländern die Möglichkeit eröffnet, zum Abrechnungsverfahren eine Stellungnahme abzugeben. Um Forderungen nach einem geänderten Rückmeldeverfahren gerecht zu werden, hat Nordrhein-Westfalen dem Bund offene Punkte mitgeteilt und hält das Rückmeldeverfahren bis zur Klärung dieser Fragen an.

Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Das erfolgreiche Soforthilfeprogramm hat vielen Betrieben in Nordrhein-Westfalen schnell geholfen. Die mit dem Bund verabredete Abrechnung fällt nun in eine Zeit, in der die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie weiter-hin spürbar sind. Wir nehmen die an uns herangetragenen Sorgen der Unternehmerinnen und Unternehmer sehr ernst und sind in Gesprächen mit dem Bund, um Verbesserungen zu erreichen. Als besonders belastend wirken sich für eine Reihe von Betrieben die Personalkosten aus, die nicht vom Kurzarbeitergeld abgedeckt werden, wie auch die Abrechnung von gestundeten Zahlungen. Diese und andere Fragen haben wir dem Bund übermittelt und warten nun die weiteren Klärungen ab.“

Land stoppt vorerst Abrechnungsverfahren für Soforthilfe Read More »