Die Website zur Beantragung von Überbrückungshilfe wurde heute freigeschaltet.
Antragsberechtigt sind alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe, die die Antragskriterien erfüllen. Dies sind Umsatzeinbrüche > 60 % in den Monaten April und Mai (überprüfbar durch Umsatzsteuervoranmeldungen), die sich in den Monaten Juni-August auf dem Niveau von >40 % bewegen, jeweils im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Es können in Einzelfällen bis zu 50.000 € pro Monat ausgezahlt werden.
Die Antragstellung ist ausschließlich durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zulässig, die zuvor registriert sein müssen. Diese müssen im Nachgang auch die Schlussabrechnung erstellen.
Hotline des Landes NRW: 0211/ 7956 4996
Solo-Selbstständige, Freiberufler und im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit höchstens 50 Mitarbeitern erhalten zudem über die Überbrückungshilfe hinaus eine einmalige Zahlung v. 1.000 €/Monat für maximal drei Monate als Wirtschaftsförderungsleistung (fiktiver Unternehmerlohn) aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen.