7. Juli 2020

Starker Auftritt von Sauerländer Unternehmen

Michael Bison (rechts) und Technologiescout Andreas Becker am Messestand von Schulte Lagertechnik mit Geschäftsführerin Andrea Schulte

Auf der internationalen Fachmesse für Distribution, Material- und Informationsfluss LogiMat in Stuttgart lässt die heimische Wirtschaft ihre Muskeln spielen. Kreiswirtschaftsförderer Michael Bison und Technologiescout Andreas Becker informierten sich bei den Unternehmen über Innovationen und zu aktuellen Trends der Logistikbranche.

Was hat der Weltmeister im Sumo-Ringen mit einem mittelständischen Unternehmen aus dem Sauerland zu tun? Das fragt sich der Besucher am Messestand von Schulte Lagertechnik aus Sundern. Der außergewöhnliche Werbeträger ist ein echter Hingucker, wie er im Lendenschurz und seinen 185 kg auf den Regalboden „Made in Sundern“ steigt. So sehr er sich auch anstrengt, der Regalboden verbiegt sich kein Stück. „Unser Bestseller beweist unter allen Bedingungen seine Qualität“, freut sich Geschäftsführerin Andrea Schulte über den gelungenen Werbeauftritt.

Michael Bison, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Hochsauerlandkreis, weiß um die Stärken und die Kreativität der heimischen Unternehmen: „Auf der Messe können wir mit den Unternehmen ins Gespräch kommen, die aktuellen Entwicklungen der Branche erfahren und unser Kontaktnetzwerk enger knüpfen.“ Auf der LogiMat stellen immer mehr Unternehmen aus dem HSK ihre Produkte rund um den Bereich Logistik und Produktverpackung aus. So in diesem Jahr auch zum ersten Mal Heripac Verpackungsmaschinen (Meschede) sowie die Freimuth GmbH und Rimo Transportgeräte aus Sundern. Die Spezialmesse hat sich mit über 1.000 Austellern zu einer wichtigen Leitmesse entwickelt, die auch für die Firmen Feil GmbH (Bestwig), Meta Regalbau (Arnsberg), Hoppecke Batterien (Brilon) und Stabau (Meschede) seit vielen Jahren eine wichtige Plattform zur Kundenpflege darstellt.

„Die Unternehmen sind auf der Messe offen für Gespräche und wir konnten direkt mehrere konkrete Themen für Innovationsprojekte identifizieren“, freut sich Technologiescout Andreas Becker vom Transferverbund Südwestfalen über den erfolgreichen Messetag. Er bringt die Unternehmen mit Hochschulprofessoren und Studenten aus Südwestfalen zusammen und unterstützt damit die Entwicklung von Innovationen gerade in kleinen Unternehmen.

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Verwendungsnachweis Soforthilfe

Seit Ende letzter Woche werden alle diese Unternehmen (landesweit 426.000) nun schrittweise per Email (täglich werden rund 50.000 versandt) aufgefordert, ihren tatsächlichen Corona-bedingten Liquiditätsengpass zu ermitteln und im Falle einer „Überförderung“ zu viel gezahlte Soforthilfe an das Land zu erstatten. Der gesamte Prozess läuft erneut ausschließlich online. Es müssen Belege für stichprobenartige Überprüfungen aufbewahrt, aber nicht eingereicht werden.

Mittels eines Vordrucks sollten die Unternehmen im Sinne einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ihren Ausgaben-Überschuss ermitteln und mit der ausgezahlten Soforthilfe saldieren. Ansatzfähig sind hier auf der Ausgabenseite alle laufenden Kosten des Unternehmens in dem ausgewählten 3-Monats-Zeitraum. Dies umfasst auch planmäßige Tilgungen und geringwertige Ersatzinvestitionen, jedoch keine Personalkosten (dafür gibt es das Instrument der Kurzarbeit). Lebenshaltungskosten können Soloselbstständige und Einzelunternehmer einmalig pauschal mit 2.000 € ansetzen, wenn sie in den Monaten März oder April den Soforthilfe-Antrag gestellt haben.

Die erforderlichen Angaben müssen bis zum 30.09.20 bei der Bezirksregierung eingegangen sein, Rückzahlungen anteiliger Soforthilfe spätestens am 31.12.20.

Weil zu vermuten ist, dass erneut Betrüger ihre Chance wittern werden, sollte insbesondere die eingehende Email verifiziert werden: Deren Adresse lautet ausschließlich:

noreply@soforthilfe-corona.nrw.de (no reply: auf diese Mail kann nicht geantwortet werden.)

Die Überweisung nicht benötigter Soforthilfe sollte ausdrücklich nur auf das in der Email angegebene Konto der Bezirksregierung Arnsberg erfolgen. Dieses hat aufgrund der bisherigen Betrugsversuche bewusst eine andere IBAN, als das im jeweiligen Förderbescheid angegebene Konto.

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Überbrückungsgeld als Soforthilfe 2.0

Ein weiteres Soforthilfeprogramm des Bundes (25 Mrd. €) für besonders von der Pandemie betroffene Branchen ist in Vorbereitung. Es soll den Zeitraum der Monate von Juni bis August abdecken. Begünstigt sind Unternehmen der weiterhin massiv von Umsatzverlusten oder Einschränkungen/Verboten betroffenen Branchen wie Gastronomie und Hotellerie, Caterer, Kneipen, Clubs und Bars, Reisebüros, Schausteller, Veranstaltungslogistiker und Unternehmen des Messe- und Veranstaltungswesens. Sie müssen allerdings im April und Mai im Vergleich zum Vorjahreszeitraum einen Umsatzeinbruch > 60 % nachweisen können, der in den Monaten Juni-August mindestens auf dem Niveau von -40 % fortdauert.

Unternehmen bis 5 Vollzeitäquivalenten erhalten nach Prüfung 9.000 €, Unternehmen bis 10 Beschäftigte 15.000 €.

Solo-Selbstständige, Freiberufler und im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit höchstens 50 Mitarbeitern erhalten zudem über die Überbrückungshilfe hinaus eine einmalige Zahlung v. 1.000 €/Monat für maximal drei Monate als Wirtschaftsförderungsleistung (fiktiver Unternehmerlohn) aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen. Die genaue Ausgestaltung der Überbrückungshilfe kann vorläufig hier nachvollzogen werden.

Voraussichtlich sollen ab 10.07.20 Anträge ausschließlich über zuvor akkreditierte Steuerberater gestellt werden können. Eine Hotline des Landes NRW ist auch für die Überbrückungsgelder eingerichtet: 0211/ 7956 4996

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