Hygiene-Standards und betriebsspezifische Anforderungen für die ab 11.05. wiedereröffnenden Branchen

Die NRW-Landesregierung hat die ab 11.05.2020 geltende neue CoronaSchutzVO bekannt gegeben. Sie enthält auch konkrete Anforderungen und Standards zur Gewährleistung der Hygiene in zahlreichen wiedereröffnenden Unternehmen und Branchen.