Service-Hotline für Arbeitgeber

Unterstützungsmöglichkeiten bei der Abrechnung des Kurzarbeitergeldes mit der Agentur für Arbeit für den Monat April.

Viele Unternehmen und Betriebe in NRW haben im April zum ersten Mal Kurzarbeit angezeigt. Darunter viele aus Branchen wie dem Gastgewerbe, die wenig Erfahrung mit Kurzarbeit haben. Jetzt steht für sie die Abrechnung der im April in Vorleistung erbrachten Lohnersatzleistung für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Damit das schnell und reibungslos gelingt, bieten die Service-Hotlines für Arbeitgeber der Agenturen für Arbeit Unterstützung an.

Informationen für Unternehmen und Betriebe: Arbeitgeber erreichen die Agenturen für Arbeit in Nordrhein-Westfalen montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr telefonisch unter 0800 45555 20

Weitere Informationen zu dem Thema Kurzarbeiter sind zu finden hier:

Die Kurzarbeit-App der Bundesagentur für Arbeit unterstützt dabei, Unterlagen zum Kurzarbeitergeld an die zuständige Agentur für Arbeit zu versenden – ohne vorherige Anmeldung. Wenn Unternehmen diese App nutzen, kann die Agentur für Arbeit das Anliegen noch schneller und effizienter erledigen. Kostenfrei im Google-Play-Store oder im App Store.

Den verkürzten Antrag auf die Auszahlung von Kurzarbeitergeld finden Sie im Internet hier:

Kurzarbeit kann auch online angezeigt und abgerechnet werden. In diesem Video erfahren Sie, wie Sie den Antrag inklusive der Abrechnungsliste online stellen können.

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