Corona-Sofortmaßnahme: Antrag auf pauschalierte Herabsetzung bereits geleisteter Vorauszahlungen für 2019

Als Corona-Sofortmaßnahme ist für kleine und mittelständische Unternehmen, die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind, die Möglichkeit einer pauschalierten Herabsetzung bereits für 2019 geleisteter Vorauszahlungen im Hinblick auf Verluste 2020 geschaffen worden.