29. April 2020

Corona-Sofortmaßnahme: Antrag auf pauschalierte Herabsetzung bereits geleisteter Vorauszahlungen für 2019

Als Corona-Sofortmaßnahme ist für kleine und mittelständische Unternehmen, die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind, die Möglichkeit einer pauschalierten Herabsetzung bereits für 2019 geleisteter Vorauszahlungen im Hinblick auf Verluste 2020 geschaffen worden.

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