Schrittweises Wiederhochfahren von Dienstleistungen des Einzelhandels
Mit Verordnung vom 16.04. ermöglicht die NRW-Landesregierung einen ersten Schritt zur Wiederöffnung des Einzelhandels als Einstieg für ein Wiederhochfahren konsumnaher Dienstleistungsbereiche. Die IHK informiert über den gesetzlich zulässigen Rahmen, die Auflagen und Einschränkungen und gibt Tipps zur praktischen Anwendung.