Entschädigung für Personalkosten bei von Quarantäne betroffenen Beschäftigten

Sollte wegen des Corona-Virus für Beschäftigte eine Quarantäne angeordnet worden sein, können Arbeitgeber für Arbeitnehmer bzw. Selbständige eine Entschädigung des Verdienstausfalls beantragen. Zuständig in Nordrhein-Westfalen sind der Landschaftsverband Westfalen Lippe (Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster). Insbesondere auf der Seite des Landschaftsverbandes Rheinland finden Sie umfangreiche Informationen zur Entschädigung des Verdienstausfalls.

Kein Verdienstausfall wird gewährt wegen Umsatzeinbußen infolge von Betriebs- und Schulschließungen oder Absagen von Veranstaltungen.

Kontakt zum Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Herr Tölle: 0251 591-8218
Frau Volks: 0251 591-8411
Herr Konopka: 0251 591-8136