Interessierte Unternehmen erhalten erste Informationen zu den Voraussetzungen und dem Verfahren auch bei der Regionalagentur, damit viele Betriebe mit Kurzarbeit Krisenzeiten überbrücken können, wie die jetzige, bedingt durch das Coronavirus.
Die Voraussetzungen für Kurzarbeit sind, dass der Arbeitsausfall mit Entgeltausfall wirtschaftliche Ursachen hat oder auf einem unabwendbaren Ereignis beruht. Beispielsweise, wenn Zuliefererteile aus China fehlen oder eine Schließung des Betriebs nach behördlicher Anordnung erfolgte. Wegen des hohen Beratungsbedarfes von Unternehmen unterstützt die Regionalagentur Hellweg-Hochsauerland nun die Arbeitsagentur Meschede-Soest in der Klärung erster Fragestellungen zum Thema Kurzarbeitergeld und dem notwendigen Anzeigeverfahren.
Ansprechpartner sind montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr unter der Nummer 02921/303499 Ursula Rode-Schäffer und Thomas Henke.
„Die rechtzeitige Anzeige der Kurzarbeit von Unternehmen aus dem Kreis Soest und dem Hochsauerlandkreis muss allerdings weiterhin bei der Arbeitsagentur Meschede-Soest erfolgen“, darauf weisen Ursula Rode-Schäffer sowie Thomas Henke ausdrücklich hin.
Weiterführende Informationen gibt es auf den Internetseiten https://www.arbeitsagentur.de/kurzarbeitergeld und https://www.arbeitsagentur.de/datei/kug-corona-virus-infos-fuer-unternehmen_ba146368.pdf.
Sofern das Kurzarbeitergeld nicht ausreicht oder Sie als Kleinselbständiger, Künstler oder Gastronom momentan kein Einkommen haben können Sie ggf. ergänzend Arbeitslosengeld II beantragen. Ab dem 01.04.2020 wird die aufwendige Vermögensprüfung für sechs Monate ausgesetzt. Auch die Angemessenheit der Wohnung wird bis auf Weiteres nicht geprüft.